Schulungen vor Ort für Kranführer
Die Unfallgefahren, die bei der Nutzung von Kranen lauern, stehen und fallen nicht nur mit der Wartung des Kranes, sondern auch mit dem Verantwortungsbewusstsein und den Fähigkeiten des Bedieners.
Nicht umsonst dürfen in Deutschland nur ausgebildete Kranführer eine Krananlage steuern (vgl. DGUV Vorschrift 52 – §29, BGG 921). Eine Ausbildungspflicht besteht unabhängig von der Tragfähigkeit und der Bauart des Kranes. Ausgenommen sind lediglich Krane, bei denen alle Bewegungen durch Muskelkraft erzeugt werden (handbetätigte Krane).